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Trennung und Finanzen: Das solltest du über den Zugewinnausgleich wissen

Eine Scheidung oder Trennung wirft viele Fragen auf – besonders finanzielle Fragen sorgen oft für Unsicherheit. Ein wesentlicher Punkt dabei ist der Zugewinnausgleich. In diesem Artikel erfährst du ausführlich, was der Zugewinn genau ist, wie du ihn berechnest und welche Besonderheiten du kennen solltest, um gut vorbereitet zu sein.

 

Was ist der Zugewinn eigentlich?

Der Zugewinn beschreibt den Vermögenszuwachs, den ihr als Paar während eurer Ehe erzielt habt. Einfach gesagt: Alles, was während der Ehe hinzugekommen ist, wird bei einer Trennung fair aufgeteilt.

 

Ein Beispiel:

Angenommen, du hattest zur Hochzeit 10.000 € gespart. Jetzt, bei der Trennung, besitzt du 60.000 €. Dein Zugewinn beträgt also 50.000 €. Dein Partner, der vielleicht keinen Zugewinn hatte, würde dann einen Anspruch auf die Hälfte dieses Zugewinns haben, also 25.000 €.

 

Wie wird der Zugewinn konkret berechnet?

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

  • Anfangsvermögen jedes Partners bei der Hochzeit feststellen.
  • Endvermögen jedes Partners zum „Stichtag“ (s.u.) feststellen.
  • Zugewinn berechnen, indem das Anfangsvermögen vom Endvermögen abgezogen wird.

Die Differenz des Zugewinns zwischen den beiden Partnern wird halbiert, und die Person mit höherem Zugewinn zahlt die Hälfte dieser Differenz an den anderen Partner aus.

 

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Zu welchem Datum wird der Zugewinn berechnet?

Für die Berechnung des Zugewinns gilt rechtlich grundsätzlich das Datum der Zustellung des Scheidungsantrags als sogenannter „Stichtag“. Das bedeutet, dass nicht der erste Tag des Trennungsjahres entscheidend ist, sondern der Tag, zu dem das zuständige Amtsgericht den Eingang des Scheidungsantrags quittiert.

Trotzdem musst du auch den Zugewinn am Tag der Trennung angeben.  Dies soll verhindern, dass einer der Partner im Trennungsjahr noch Geld verschwinden lässt oder irgendwelche Anschaffungen tätigt, um den Zugewinn künstlich zu schmälern. Und über diese Stichtage muss auch Einigkeit herrschen. Also bewahre Belege auf (WhatsApp-Nachrichten etc.) und sprich mit deinem Partner.

 

Sonderfälle beim Zugewinnausgleich im Detail

Nicht jedes Vermögen zählt automatisch zum Zugewinn. Diese Sonderfälle solltest du kennen:

 

Erbschaften und Schenkungen

Geld oder Vermögen, das du während der Ehe erbst oder geschenkt bekommst, zählt grundsätzlich nicht zum Zugewinn. Wichtig ist jedoch, dieses Vermögen eindeutig zu dokumentieren.

Lass dir Schenkungen als solche von den Schenkenden schriftlich bestätigen, damit es dir im Nachhinein nicht z.B. als zinsloses Darlehen oder ähnliches ausgelegt werden kann.

 

Beispiel:

Du hast während der Ehe 30.000 € von deinen Eltern geerbt. Dein Gesamtvermögen beträgt bei der Trennung 70.000 €. Dein Zugewinn wird nun so berechnet:

70.000 € (Endvermögen) – 0 € (Anfangsvermögen) – 30.000 € (Erbschaft) = 40.000 €.

 

Immobilie bereits vor der Ehe vorhanden

Hast du bereits vor der Ehe eine Immobilie besessen, zählt ausschließlich deren Wertsteigerung zum Zugewinn, nicht aber der ursprüngliche Wert. Die Tilgung während der Ehezeit zählt als Zugewinn.

Beispiel:

Dein Haus war bei der Eheschließung 200.000 € wert und ist nun bei der Scheidung 400.000 € wert. Dein Zugewinn beträgt somit 200.000 €, die Hälfte davon könnte dein Partner beanspruchen.

Bist du zum Ehebeginn mit einer (Rest)Schuld von 200000 Euro gestartet, von denen bis zum Stichtag 120000 Euro getilgt wurden, beträgt der Zugewinn 120000 Euro.

 

Gemeinsame Immobilie mit elterlicher Unterstützung

Wenn eure Immobilie durch finanzielle Unterstützung von Eltern finanziert wurde, reduziert dieser Betrag euren gemeinsamen Zugewinn.

 

Beispiel:

Die Immobilie hat einen Wert von 300.000 €. Deine Eltern haben euch 100.000 € dafür geschenkt. Damit beträgt der Zugewinn nur 200.000 €, da die 100.000 € Schenkung nicht hinzugezählt werden.

 

Unternehmensgründung während der Ehe

Bei einer Unternehmensgründung während der Ehe zählt der gesamte Wertzuwachs des Unternehmens voll zum Zugewinn.

 

Beispiel:

Du gründest ein Unternehmen, das zum Zeitpunkt der Scheidung einen Wert von 150.000 € hat. Dein Zugewinn beträgt damit genau diesen Wert, von dem dein Partner Anspruch auf die Hälfte hat.

 

Lebens- und Rentenversicherungen

Hier zählt der Rückkaufwert zu den jeweiligen Stichtagen bzw. die Differenz zwischen den beiden Werten ist hier der Zugewinn.

 

Beispiel:

Deine private Rentenversicherung hatte zum Hochzeitsdatum einen Rückkaufswert von 13.400 €, im Monat des Scheidungsaantrags lag der Rückkaufswert bei 27.400 €. Die Differenz i.H.v. 14.000 € gehört zum gemeinsamen Zugewinn.

 

Kryptowährungen und spekulative Anlagen

Stark schwankende Anlagen wie Kryptowährungen können den Zugewinn massiv beeinflussen. Üblicherweise zählt der Wert zum Zeitpunkt der Trennung.

 

Beispiel:

Zum Trennungszeitpunkt besaßen eure Kryptowährungen einen Wert von 50.000 €, bei der Scheidung jedoch nur noch 10.000 €. Entscheidend ist meist der Wert bei der Zustellung des Scheidungsantrags.

 

Hausrat

Gegenstände, die ihr mit in die Ehe gebracht habt, wie z.B. Mobiliar oder Küchengeräte, zählen strenggenommen auch als Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung. Es kann ganz schön schwierig sein, hier Werte zu beziffern, wenn dies nicht mit dem Partner schriftlich fixiert wurde. Eine nachträgliche Taxierung, vor allem nach mehreren Ehejahrzehnten, ist ohne Einvernehmen kaum umsetzbar. Überleg dir, ob du dir den Stress antun möchtest, um den Wert von Putzeimern oder Korkenziehern zu streiten. 😊

 

So wird die Inflation berücksichtigt

All diese Beispiele sind etwas vereinfacht dargestellt: sie gehen davon aus, dass ein Euro zum Zeitpunkt der Trennung genauso viel Kaufkraft hat wie zu Beginn der Ehe. Das stimmt natürlich so nicht. Deshalb rechnet deine Anwältin in der Zugewinnberechnung alle Beträge aus der Vergangenheit mittels Verbraucherpreisindex auf heutige Werte hoch. Auch die Vermögen, die ihr schon mit in die Ehe gebracht habt.

 

Beispiel:

Schenkung von deinem Vater an dich im November 2015 (Verbraucherpreisindex 94,3): 30.000 €. Zahlenwert nach Inflation im Dezember 2024 (Index 117,4): 37.349 €.

 

Typische Fehler und wie du sie vermeidest

  • Entscheide nie aus emotionaler Belastung, sondern informiere dich gründlich.
  • Erstelle frühzeitig detaillierte und nachvollziehbare Vermögensübersichten.
  • Hole rechtzeitig fachlichen Rat von Anwälten oder Finanzexperten ein, um deine Interessen zu schützen.
  • Ist mindestens einer von euch selbstständig, solltet ihr einen Ehevertrag schließen – zumindest wenn der Betrieb Kapital bindet. Hier droht existenzieller Schiffbruch, wenn ihr das Betriebskapital aufteilen müsst.

 

Fazit

Ein transparenter Überblick über den Zugewinn stärkt deine finanzielle Sicherheit und hilft dir, gut vorbereitet in die Verhandlungen zu gehen. Wenn du weitere Fragen hast oder Unterstützung benötigst, bin ich gerne für dich da. Gemeinsam sorgen wir für Klarheit und Sicherheit in deiner finanziellen Zukunft.

 

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Du musst da nicht allein durch.

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