Interessierst du dich für deine Zukunft? Dann schaust du bestimmt hin und wieder interessiert in die regelmäßigen Briefe und Standmitteilungen deiner Altersversorgung und versuchst, dir vorzustellen, wie viel Geld dir im Rentenalter tatsächlich auf deinem Konto zur Verfügung stehen wird.
Doch wie viel bleibt wirklich übrig, wenn Steuern und Abgaben abgezogen werden?
In diesem Artikel möchte ich dir helfen, das Thema Rentenbesteuerung besser zu verstehen. So bekommst du schon jetzt eine bessere Vorstellung davon, was du später nach Steuern erwarten kannst.
Einfache Regeln für die Besteuerung
Wenn du Geld für deine Altersvorsorge einzahlst, möchtest du natürlich wissen, wie das Ganze später versteuert wird. Dafür gibt es zwei einfache Regeln, die für jede Einzelperson gelten:
- Regel 1: Alle Einkünfte müssen grundsätzlich versteuert werden.
- Regel 2: Aber es darf nicht doppelt besteuert werden. Das heißt: Entweder wird das Geld in der Ansparphase oder in der Entnahmephase besteuert – nicht beides.
Diese beiden Regeln helfen dir, die Rentenbesteuerung besser zu verstehen. Es geht immer darum, dass du am Ende nicht mehr Steuern zahlst als notwendig.
Wann wird besteuert, vorgelagert oder nachgelagert?
Bei der Rentenbesteuerung gibt es zwei Varianten: vorgelagerte und nachgelagerte Besteuerung.
- Vorgelagerte Besteuerung: Das bedeutet, du zahlst schon während der Einzahlungsphase Steuern auf dein Geld. Ein Beispiel ist die Riester-Rente: Hier bekommst du zwar Zulagen, aber deine Einzahlungen werden direkt versteuert.
- Nachgelagerte Besteuerung: Hier zahlst du erst im Rentenalter Steuern auf deine Rente. Das ist zum Beispiel der Fall bei der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersversorgung. Du bekommst also zunächst eine Steuererleichterung und versteuerst das Geld später.
Es gibt also verschiedene Modelle. Wichtig ist, dass du dir überlegst, was für dich am besten passt und wie sich die Steuerbelastung im Laufe der Jahre entwickelt.
Es reicht dir jetzt schon mit der ganzen Theorie? Buch dir ein kostenloses Wegweisergespräch bei mir, und wir schauen gemeinsam, wie ich dich unterstützen kann:
zum kostenlosen Wegweisergespräch
Die Besteuerung der gesetzlichen Rente
Die gesetzliche Rente wird nachgelagert besteuert – also fast…
Die gesetzliche Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Du zahlst die Steuern nicht sofort, sondern erst, wenn du im Rentenalter deine Rente bekommst.
Aber Achtung: für die Rentenbeiträge, die du heute von der Steuer absetzen möchtest, gelten Obergrenzen. Wer überlegt, zusätzliche Einzahlungen auf sein Rentenkonto vorzunehmen, sollte diese Obergrenzen im Auge behalten. Einzahlungen also lieber auf mehrere Jahre verteilen.
Bei Auszahlung, also im Rentenalter: Im Moment wird nur ein Teil der Rente versteuert. Je später du in Rente gehst, desto höher wird der zu versteuernde Anteil.
Wir sind mitten in einer Übergangsphase
Seit 2005 gibt es die Regelung, dass die Renten nach und nach vollständig versteuert werden. Wir befinden uns also mitten in einer Übergangsphase, die noch bis 2058 dauert. Ab dann werden gesetzliche Renten zu 100 % besteuert.
Ein Beispiel für dich: Renteneintritt 2029
Wenn du zum Beispiel 2029 in Rente gehst, bleibt ein Freibetrag von 14,5 % deiner Rente steuerfrei. Das bedeutet, du zahlst nur Steuern auf 85,5 % (sog. Versteuerungsanteil) deiner Rente. Dieser Freibetrag – nicht der Prozentsatz, sondern der absolute Betrag – bleibt dann für den Rest deines Lebens gleich. Willst du für dich deinen persönlichen Versteuerungsanteil herausfinden? Sieh hier nach: §22 EStG. In der ersten Tabelle findest du ihn neben deinem Rentenbeginnjahr.
Ist eine Doppelbesteuerung ausgeschlossen?
Die lange Übergangsregelung soll dafür sorgen, dass es keine Doppelbesteuerung gibt. Es wird so angepasst, dass Rentenbeiträge während der Einzahlungsphase und die Renten im Alter nicht beide voll versteuert werden. Das Ziel ist, dass du entweder in der Ansparphase oder in der Entnahmephase Steuern zahlst – aber nicht beides.
Tipp: Mach dir keinen Kopf: es gibt Menschen, die das Thema Doppelbesteuerung kritisch beobachten. Deshalb wurde kürzlich
- die Übergangsfrist noch einmal um 18 Jahre verlängert und
- die vollständige Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen vorgezogen
Wir werden sicher wieder darüber lesen …..
Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Diese 5 Durchführungswege gibt es in der bAV
In der betrieblichen Altersversorgung gibt es fünf Modelle, wie du für deinen Ruhestand sparen kannst:
- Direktzusage (Pensionszusage)
- Direktversicherung vor und ab 2005
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
Jedes dieser Modelle funktioniert ein bisschen anders, aber das Prinzip bleibt gleich: In der Ansparphase wirst du steuerlich entlastet, aber später in der Rentenphase musst du auf deine Betriebsrente Steuern zahlen.
Sonderfall Direktversicherung vor 2005
Die Beiträge für diese Versicherungen sind bei Einzahlung bereits pauschal versteuert worden, deshalb bleibt die Auszahlung steuerfrei.
Auch für Betriebsrenten gibt es einen Freibetrag
Wie bei der gesetzlichen Rente gibt es auch bei der Betriebsrente einen Freibetrag, der bei Rentenbeginn festgelegt wird und dann für immer gleich bleibt. Wie hoch dieser Freibetrag ist, hängt vom Jahr ab, in dem du in Rente gehst. Wenn du für dich den Freibetrag herausfinden möchtest, sieh hier nach: §19 EStG. In der Tabelle findest du neben deinem Rentenbeginnjahr den Freibetrag in Prozent, die Höchstgrenze und den Zuschlag zum Freibetrag in €. Auch hier wird der sogenannte Versorgungsfreibetrag zu Beginn der Betriebsrente einmal in € festgeschrieben und bleibt danach unverändert.
Falls du die Einmalzahlung wählst: Achtung hohe Steuerlast
Viele bAV-Produkte bieten dir am Ende der Laufzeit die Wahl zwischen einer monatlichen Rente und einer Einmalzahlung. Wenn du dich für die Einmalzahlung entscheidest, solltest du vorsichtig sein, denn hier kann die Steuerlast wegen der Steuerprogression ziemlich hoch ausfallen. Es lohnt sich, vorher zu überlegen, ob eine monatliche Rente langfristig besser für dich ist.
Vielleicht hilft die Fünftelregelung
Falls du dich für eine Einmalzahlung entscheidest, gibt es die Fünftelregelung, die dir helfen kann, die Steuerlast zu senken. Damit werden die Einkünfte fiktiv auf 5 Jahre verteilt, was den Steuersatz verringern kann. Achtung: Das heißt aber nicht, dass deine Steuer auch auf 5 Jahre verteilt wird.
Besteuerung der privaten Vorsorge
Private Rentenversicherungen werden vorgelagert besteuert
Bei privaten Rentenversicherungen zahlst du die Steuern auf deine Beiträge schon während der Ansparphase. Wenn du später deine Rente erhältst, sind nur die Erträge (also der Gewinn, den die Versicherung erwirtschaftet hat) steuerpflichtig. Je nach Vertrag und Alter, in dem du die Rente beziehst, wird nur ein Teil des Betrags versteuert.
Beispiel: Wenn du mit 60 deine private Rente beziehst, versteuerst du nur 22% des Auszahlungsbetrages als Ertragsanteil.
Erfahre hier den Ertragsanteil deiner Privatrente: §22 EStG. In der zweiten Tabelle findest du ihn neben deinem RentenbeginnALTER.
Bei Lebensversicherungen kommt es auf viele Faktoren an
Bei einer Kapitallebensversicherung musst du den Unterschied zwischen der Auszahlungssumme und den gezahlten Beiträgen versteuern, wenn das Geld ausgezahlt wird.
Wenn die Auszahlung zwölf Jahre nach Abschluss und nach dem 60. Geburtstag erfolgt, ist der Betrag zur Hälfte steuerfrei. Für Verträge nach dem 31. Dezember 2011 gilt dies erst nach dem 62. Geburtstag. Sonderfall: Bei Lebensversicherungen mit Abschluss vor 2005 ist die Auszahlung häufig steuerfrei.
Riester- und Rürup-Verträge wurden bei Einzahlung gefördert, also nachgelagerte Besteuerung
Bei der Riester-Rente und der Rürup-Rente gibt es während der Ansparphase steuerliche Vorteile, zum Beispiel durch Zulagen (Riester) und Steuervergünstigungen (beide). Doch im Rentenalter wird die Rente nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass du später Steuern auf die erhaltene Rente zahlen musst.
Übersicht der privaten Vorsorge
Du sagst: „Cool, darüber will ich mehr wissen! Und am liebsten meine eigenen Werte selbst ermitteln.“ Dann empfehle ich dir meinen Online-Kurs
Unterstützt durch regelmäßige Live-Zoom-Meetings erfährst du fast wie von selbst deine Nettorente, mit der du dein Rentenalter planen kannst. Rentenversteuerung und Sozialversicherungsabzüge natürlich inklusive.
So berechnet das Finanzamt die Gesamtsteuer
Das Finanzamt berechnet deine Steuer, indem es alle Einkünfte eines Jahres (Rente, Betriebsrente, private Rentenversicherung usw.) zusammenzählt und dann die entsprechenden Freibeträge abzieht. Danach wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt und der Einkommensteuertarif angewendet. So kommt es zu der Steuer, die du zahlen musst. Es klingt einfach, und das ist es auch. In der Praxis ist es halt doch etwas aufwändig durch die verschiedenen Regelungen.
Fazit: Rentenversteuerung verstehen – Komplex, aber machbar.
Die Besteuerung von Renten ist ein wichtiger Aspekt der Altersvorsorge, der oft unterschätzt wird. Es ist jedoch keineswegs ein Grund zur Sorge. Wenn du weißt, was auf dich zukommt und dich frühzeitig damit beschäftigst, kannst du steuerliche Belastungen gezielt minimieren und besser planen.
Die Steuerlast in der Rente ist ein Faktor, den du in deinem Finanzplan berücksichtigen solltest. Zur Erinnerung: Eine gut geplante Altersvorsorge, die rechtzeitig optimiert wird, kann dir auch im Rentenalter eine sichere und stressfreie Zukunft ermöglichen.
Du willst deine Rentenzeit nicht alleine planen? Buch dir den Renten-Checkup: wir planen gemeinsam deine Zukunft mit allen Informationen, die dir zu deiner Altersvorsorge im Augenblick zur Verfügung stehen. Natürlich berücksichtigen wir dabei alle Abzüge wie Steuern und Sozialversicherung nach heutigem Recht und vor allem auch deine persönlichen Pläne. Eine echte Finanzplanung, und garantiert ohne Verkauf von Finanzprodukten. Mehr Infos hier: