Das neue Jahr bringt einige finanzielle Änderungen mit sich, die sich auf dein Einkommen, deine Ausgaben und deine Altersvorsorge auswirken können. Hier sind die wichtigsten Neuerungen für 2025, die insbesondere für Menschen ab 40 sowie Rentner in Deutschland relevant sind.
Inflation: Der Treiber für viele Veränderungen
Klar, die Tatsache, dass Beiträge steigen, Beitragssätze erhöht werden, usw. hat mit dem Kaufkraftverlust unseres Geldes zu tun. In den letzten 20 Jahren vor Corona hatten wir rosige Zeiten: die Inflationsrate lag in dieser Zeit bei durchschnittlich 2%. Das war zumindest in den letzten 3-4 Jahren anders. Die Banken haben Zinsen für Tagesgeldkonten wieder eingeführt, Bauzinsen sind gestiegen, Gehälter (hoffentlich auch deins) und Renten auch. Inflation rüttelt am bisherigen Gesamtgefüge – und der Gesetzgeber versucht, dies durch Anpassungen wieder auszugleichen. Die wichtigsten dieser Anpassungen für das Jahr 2025 habe ich dir aufgelistet.
Familien und Kinder: Höhere Leistungen
Kindergeld steigt leicht: Das Kindergeld erhöht sich um 5 Euro und beträgt ab 2025 255 Euro pro Kind. Anspruch haben:
• Alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
• Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
• Arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr
Höherer Kinderfreibetrag: Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf 6.672 Euro pro Kind (3.336 Euro pro Elternteil). Zuzüglich des Freibetrags für Betreuungs- und Erziehungsbedarf ergibt sich eine steuerliche Freistellung von 9.600 Euro pro Kind.
Höherer Mindestunterhalt
Der Mindestunterhalt für Kinder erhöht sich von 480 auf 483 Euro.
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Arbeit und Einkommen
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde.
Höhere Minijob-Grenze
Da der Mindestlohn steigt, wird auch die Verdienstgrenze für Minijobs angepasst: Statt 538 Euro kannst du nun bis zu 556 Euro monatlich verdienen, ohne die Minijob-Regelung zu verlassen.
Neue Grenze im Midijob-Bereich
Der Übergangsbereich beginnt 2025 bei 556,01 Euro und endet bei 2.000 Euro.
Kranken- und Pflegeversicherung
Beitragsbemessungsgrenze steigt
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG-KV) für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich auf 66.150 Euro brutto pro Jahr (monatlich 5.512,50 Euro). Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Beiträge.
Höherer Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung steigt deutlich von 1,7 % auf 2,5 %. Falls deine Krankenkasse teurer wird, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Pflegeversicherung verteuert sich Der Pflegeversicherungsbeitrag steigt von 3,4 % auf 3,6 %. Der Zuschlag für Kinderlose bleibt bei 0,6 %.
Beispiel
Bist du angestellt und erhältst 100.000 € Jahresgehalt: Dann steigt dein reiner Krankenversicherungsbeitrag (ohne Pflege) um 11,75 % bzw. ca. 49,50 € jeden Monat. Der Grund ist eine Mischung aus der Erhöhung des Zusatzbeitrags und der Steigerung der BBG-KV, die dazu führt, dass du nun für mehr von deinem Einkommen Beiträge zahlst.
Bei einem Jahresgehalt von 40.000 € muss dich die BBG-KV nicht interessieren. Deine Beiträge steigen ausschließlich wegen des Zusatzbeitrags um ca. 13,33 € (4,91 %).
Rente und Altersvorsorge
Höhere Rente ab Juli 2025
Die Renten steigen voraussichtlich um 3,5 %.
Rentenversicherungsbeitrag bleibt gleich
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt weiterhin 18,6 %.
Beitragsbemessungsgrenze steigt auch hier
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung erhöht sich von 90.600 € auf 96.600 €.
Konsequenz für dich
Wenn du unter 90.600 Euro Jahreseinkommen verdienst, merkst du von der Erhöhung nichts, weil der Beitragssatz sich nicht verändert hat.
Bei höheren Einkommen, ist die Veränderung jedoch zu spüren: Wenn du zum Beispiel 100.000 €Jahresgehalt als Angestellte/r oder Selbstständige/r hast, dann erhöht sich dein Rentenbeitrag um ca. 6,6%.
Einfluss auf die Betriebsrente
Es gibt Versorgungswerke in der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Basis des letzten monatlichen Bruttogehaltes vor Renteneintritt berechnet werden. Dabei wird das zugrunde gelegte Bruttogehalt oft aufgeteilt in einen Teil unterhalb und den Anteil oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-RV). Der erste Teil ist dazu gedacht, die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung zu ergänzen (eher magerer Anteil). Der andere Teil soll den Lebensstandard stützen, den die gesetzliche Rente nicht abdeckt. Ich nenne ihn hier den „fetteren Anteil“. Wenn die BBG-RV steigt, kann es also sein, dass die neu berechnete Prognose deiner Betriebsrente geringer ausfällt als in früheren Jahren. Das klingt nicht schön, ist aber normal. Der magere Teil wird größer und der großzügige Teil verringert sich für die Berechnung.
Wichtig: In einem Jahr, in dem der Sprung der BBG-RV besonders hoch ist, kommt es vor, dass sich Unternehmen und Betriebsrat auf eine Lösung einigen, die diesen Effekt abmildert. (Zum Beispiel im Jahr 2003: Erhöhung BBG um 13,3 %!). In diesem Jahr erleben wir die zweitgrößte Erhöhung der letzten 23 Jahre. Besonders, wenn du bald in Rente gehen willst, erlebst du auf den letzten Metern jetzt eine unangenehme Überraschung.
MEIN TIPP für rentennahe Jahrgänge: sprich deinen Betriebsrat an und frage nach einer möglichen (freiwilligen) Vertrauensschutz-Regelung. Wahrscheinlich stößt du damit etwas Wichtiges an, das dir und deinen Kollegen zugutekommt.
Du sagst: „Cool, darüber will ich mehr wissen! Und am liebsten meine eigenen Werte selbst ermitteln.“
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Steuern und Freibeträge
Grundfreibetrag steigt
Der Grundfreibetrag wird von 11.754 Euro auf 12.096 Euro (24.192 Euro für Verheiratete) erhöht. Damit bleibt ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei.
Solidaritätszuschlag: höhere Freigrenze
Die Freigrenze für den Soli steigt auf 39.900 Euro (19.950 Euro für Einzelveranlagte). Liegt dein Einkommen darunter, zahlst du keinen Soli.
Freigrenze bedeutet nicht Freibetrag. Das heißt, wenn du über dieser Grenze liegst, wird der Soli für dein gesamtes Einkommen fällig. Gemeint ist hier übrigens nicht das Jahreseinkommen, sondern die tarifliche Einkommensteuer. Im Klartext also: wenn die Einkommensteuer, die das Finanzamt für dich ausgerechnet hat, über 19.950 € liegt, zahlst du Solidaritätsbeitrag, sonst nicht.
Ausgleich der kalten Progression
Die Tarifeckwerte der Einkommensteuertabellen wurden für 2025 um 2,6 % nach rechts verschoben. Das bedeutet, dass der Sprung in einen höheren Progressionstarif erst mit höherem Einkommen erfolgt. Diese Verschiebung geschieht jedes Jahr und soll letztendlich verhindern, dass Gehaltserhöhungen zum Ausgleich der Inflation überproportional versteuert werden. Hier ein Beispiel der Einkommensteuertabelle als Grafik von 2021.
Die Tarifeckwerte kannst du deutlich erkennen, die jährliche Verschiebung verschiebt einfach die gesamte Grafik nach rechts.
Sonstige Kosten und Abgaben
Deutschlandticket wird teurer
Der Preis für das Deutschlandticket steigt von 49 auf 58 Euro pro Monat.
Höhere PKV-Beiträge
Die durchschnittlichen Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen um etwa 12 %, von 557 Euro auf 624 Euro monatlich.
CO2-Preis verteuert Energie
Der CO2-Preis steigt von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Das kann sich auf Heiz- und Kraftstoffkosten auswirken.
Portokosten steigen
Ein Standardbrief kostet ab 2025 0,95 Euro statt bisher 0,85 Euro.
Mehr Wohngeld
Das durchschnittliche Wohngeld steigt um 15 %, was etwa 30 Euro pro Monat mehr bedeutet.
Fazit
2025 bringt viele kleine Änderungen, die sich in Summe auf dein Budget auswirken können. Während einige Anpassungen wie das höhere Kindergeld oder die Rentenerhöhung für ein Plus sorgen, steigen auch die Lebenshaltungskosten – insbesondere durch höhere Krankenkassenbeiträge, Stromkosten und den CO₂-Preis.
👉 Tipp: Sieh dir jetzt deine Ausgaben und dein Budget genau an – nicht nur für den Moment, sondern auch mit Blick auf deine Zukunft und deine Rente. Selbst wenn sich bis dahin noch einiges ändern wird: Je besser du deine Finanzen kennst, desto leichter wird es, gute Entscheidungen zu treffen. Dein Umgang mit Geld wird mit jeder bewussten Beschäftigung damit klarer und selbstverständlicher.
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