Hier geht es um bares Geld im Rentenalter für Menschen, die eigentlich nichts mit der Deutschen Rentenversicherung zu tun haben: Ärztinnen, Anwälte, Architektinnen und Psychologen etc., die über ein berufsständisches Versorgungswerk rentenversichert sind.
Klaus Dittrich ist Arzt und beschäftigt sich sehr intensiv mit Themen aus der Sozialversicherung. Er möchte seine Erkenntnisse teilen, und ich veröffentliche seinen Brief sehr gerne. Danke Klaus!!
Hier der Brief:
Betr. Anerkennung von Elternzeiten bei der Deutschen Rentenversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vor meiner Pensionierung habe ich mich mit den Themen Gehaltsabrechnung, Steuern und Rente beschäftigt.
Dabei ist mir Folgendes aufgefallen:
Elternzeiten zählen, da keine Beiträge gezählt werden, nicht als Beitragszeiten in berufsständischen Versorgungswerken. Damit werden auch keine Rentenpunkte erworben. Die Rente ist dann entsprechend geringer.
Dies kann zur Folge haben, dass keine 35 Beitragsjahre erreicht werden.
Dies hätte wiederum zur Folge, dass ein vorzeitiger Bezug einer Zusatzversorgungskasse mit 65 Jahren nicht möglich ist.
Aber Sie können einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (in Berlin Formblatt V0800 – als Download bei der Deutschen Rentenversicherung) oder online stellen.
Ab zwei Kindern – wenn sie im Abstand von zwei Jahren geboren sind – ist es möglich, die „Wartezeit“ (Anzahl der Beitragsmonate) von 60 Monaten zu erreichen. Diesen Anspruch nicht teilen, da sonst die 60 Monate nicht erreicht werden.
Sollte man knapp darunter liegen, so ist zu prüfen, ob man die fehlenden Monate selbst nachzahlen kann.
Zugegeben etwas mühsam, aber es lohnt sich, denn für 60 Monate anerkannte Elternzeit gibt es zurzeit ca. 240,- Rente pro Monat, also rund 3000,- im Jahr. Diese Rente nimmt an der Steigerung der gesetzlichen Rente teil.
Ich würde mich über eine Rückmeldung – besonders bei Erfolg – über Susanne Biwer – sehr freuen.
Klaus Dittrich
P.S. von Susanne: die genannten 60 Monate sind die 5 Jahre Wartezeit, die du erfüllt haben musst, um in den Genuss der Regelaltersrente mit 67 zu kommen. Klaus sagt ganz richtig, dass es sich sogar lohnen kann, mit freiwilligen Monatsbeiträgen die Elternzeit auf 60 Monate aufzufüllen. Lass dich im Zweifel bei der Deutschen Rentenversicherung beraten. (Die genannte Höhe der Rente habe ich nicht nachgeprüft.)
Für weiterführende Infos habe ich diese informative Seite gefunden: Bayerische Ärzteversorgung > Themen > Kindererziehungszeiten (bayerische-aerzteversorgung.de)
Viel Erfolg für deine Zusatzrente!